Im Deutschen kann man häufig den Possessor eines FEs alternativ auch
als freien Dativ ausdrücken. Intuitiv ist unklar, wie diese
Konstituenten annotiert werden sollten:
Das geht im Englischen nicht; deshalb sind in den Frames
typischerweise keine Rollen für die Dativ-Objekte vorgesehen - es
handelt sich also um eine konstruktionelle Besonderheit des Deutschen.
Wir haben uns dafür entschieden, solche Fälle als Beneficiaries zu
annotieren, wenn der Vor- oder Nachteilsnahme klar genug ist:
Aber:
Ein ähnliches, aber allgemeineres Phänomen stellen ``für''-PPs dar,
die syntaktisch als Verb-Argumente (d.h. Schwestern des Verbs als
Kinder von VP/S) analysiert sind. Mit einer Reihe von Verben
(z.B. fordern) können diese PPs auch als Teil eines ``echten'' FEs
verstanden werden:
Im Gegensatz zu den freien Dativen ist die Relation zwischen der PP
und dem echten FE allerdings mehr durch Weltwissen bestimmt. Im obigen
Fall ist es Besitz; wenn das echte FE allerdings selbst eine
Argumentstruktur einführt, können dort beliebige Rollen gefüllt
werden. Ausserdem gibt es noch andere Lesarten der PP, zum Beispiel
eine Austausch-Lesart, und eine Stellvertreter-Lesart.
Wir haben uns entscheiden, auch hier nur die Fälle von klarer Vor-
oder Nachteilsnahme zu annotieren.