Computerlinguistik als Nebenfach für Magisterstudenten

1. Erster Studienabschnitt:

Der Studienumfang beträgt 20 SWS. Die folgenden Veranstaltungen sind mit einem Leistungsnachweis abzuschliessen:

   
Mathematische Grundlagen der Computerlinguistik I (V +Ü) 3 + 2 SWS
Einführung in die allgemeine Sprachwissenschaft     2 SWS
Einführung in die Computerlinguistik     2 SWS
Programmierkurs I (V + Ü) 2 + 2 SWS
Proseminar in Computerlinguistik     2 SWS


Die Zwischenprüfung gilt bei Vorlage der oben genannten Leistungsnachweise als bestanden.

Hat jemand schon einen Leistungsnachweis für eine Einführung in die Linguistik in einem anderen Fach erworben, so kann die Veranstaltung "Einführung in die allgemeine Sprachwissenschaft" ersetzt werden durch einen Leistungsnachweis in einer der folgenden Veranstaltungen aus dem computerlinguistischen Bereich: Einführung in die Semantik, Einführung in die Syntax und Morphologie, Einführung in die Phonetik und Phonologie. Eine Anrechnung dieser Veranstaltung im 2. Studienabschnitt ist dann allerdings nicht möglich.

2. Zweiter Studienabschnitt:

Der Studienumfang beträgt ebenfalls 20 SWS. Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist ein Leistungsnachweis in einem computerlinguistischen Hauptseminar. Der Hauptseminarschein kann nur angerechnet werden, wenn das Hauptseminar nach dem Bestehen der Zwischenprüfung besucht wurde.

Die Magisterprüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur sowie einer halbstündigen mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung erstreckt sich wahlweise über:

- Grammatikformalismen und Grammatiktheorie (8 SWS) sowie eine zusätzliche Veranstaltung aus einem anderen computerlinguistischen Gebiet, oder

- die Vorlesung"Einführung in die Semantik" des 1. Studienabschnitts und die Semantikvorlesung des 2. Studienabschnitts (8 SWS) sowie eine zusätzliche Veranstaltung aus einem anderen computerlinguistischen Gebiet.

Auf Antrag können im Einzelfall auch andere Prüfungsschwerpunkte zugelassen werden. Die Wahlveranstaltungen können aus dem ersten und dem zweiten Studienabschnitt entnommen werden. Veranstaltungen, die schon für die Zwischenprüfung angerechnet wurden, kommen nicht als Gegenstand der Magisterprüfung in Frage.

Im übrigen gilt die Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Unterlagen sind im Dekanat der Philosophischen Fakultät erhältlich.

Für die formale Abwicklung der Nebenfachprüfung Computerlinguistik (Zulassung, Anmeldung) ist das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zuständig (im Dekanat).