Statt an der Klausur teilzunehmen könnt ihr alternativ auch direkt den Nachklausurtermin wahrnehmen, die Prüfung zählt in diesem Fall als Klausur bzw. erster Versuch. Es empfiehlt sich natürlich im Vorfeld zu klären, ob und wann eine Nachklausur geplant ist. Bitte beachtet, dass es in aller Regel keine "Nach-Nachklausur" geben wird, im Falle eines Nichtbestehens müsst ihr entsprechend ein Jahr auf eine Wiederholungsprüfung warten. Außerdem entfällt die Möglichkeit der Notenverbesserung (der Verbessungsversuch muss im gleichen Prüfungszeitraum wie die erste Klausur stattfinden). Stefan Thater