Forschungsprofessuren an der Universität des Saarlandes

Ein Vorschlag von Jörg Siekmann, Hans Uszkoreit und Wolfgang Wahlster

(ausformuliert von H. Uszkoreit)

Um den Nutzen zu steigern, den die Universität aus den erfolgreichen Forschungsinstituten an der Universität zieht, und gleichzeitig die Forschung in diesen Instituten zu stärken, wird die Einrichtung von Forschungsprofessuren für einzelne herausragende Wissenschaftler an diesen Instituten vorgeschlagen. Die Forschungsprofessur sollte im Universitätsgesetz rechtlich verankert werden.  .

Berufung, Titel, Rechte und Pflichten sollten ähnlich gestaltet sein wie bei Honorarprofessuren. Wichtigstes Kriterium für die Berufung auf eine Forschungsprofessur sollte die Berufbarkeit des Kandidaten auf eine reguläre Professur (C3) oder (C4) sein. Gedacht sind die Forschungsprofessuren für herausragende Wissenschaftler an Forschungseinrichtungen im Saarland, die keine reguläre Professur innehaben,

oder Geeignete Kandidaten können zum Beispiel Wissenschaftler sein, die nur für einige Jahre ins Saarland kommen, um hier in der Forschung zu arbeiten. Manche dieser Wissenschaftler haben in ihrem Heimatland gelehrt und Dissertationen betreut. Der Entschluß, an einem Institut an der Universität zu arbeiten, würde Ihnen leichter fallen, wenn sie hier das Recht zur Lehre und zur Betreuung von Diplomarbeiten und Dissertationen hätten, und wenn eine solche Stellung auch in ihrem Lebenslauf dokumentiert werden könnte.

Es gibt zudem auch immer wieder einzelne Wissenschaftler, die ihre interessante Tätigkeit in der theoretischen oder angewandten Forschung bzw. ihre Leitungsfunktion in einer saarländischen Forschungseinrichtung nicht gerne für eine Professur an einer auswärtigen Hochschule eintauschen würden. In diesem Fall würde die Berufung auf eine Forschungsprofessur dazu beitragen, verdiente und fähige Wissenschaftler im Saarland zu halten.

Die Universität könnte durch die stärkere Einbindung solcher Wissenschaftler in die Lehre nur gewinnen. Weil die Universität in jedem Fall die Entscheidung über die Berufung treffen würde und weil die Berufung immer nur auf Zeit erfolgt, könnten der Universität auch keine Nachteile erwachsen.

Wichtige Merkmale der vorgeschlagenen Forschungsprofessuren sind:

Die Forschungsprofessur ist an die Anstellung des Inhabers an einer Forschungseinrichtung im Saarland geknüpft, d.h. mit dem Weggang erlischt die Stellung.
 

Anmerkungen zum Vorschlag

Es lohnt wohl kaum, die Auswahl der Forschungseinrichtungen einzugrenzen. Warum sollte nicht auch in Einzelfällen die Möglichkeit der Forschungsprofessur verwendet werden, um jüngere Spitzenforscher für SFBs oder andere Projekten der universitären Forschung zu gewinnen!

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Die Verlängerbarkeit sollte gegeben sein, damit wir nicht in eine Situation geraten, in der wir ausgezeichneten Wissenschaftlern, die wir halten wollen, Titel und Berechtigungen von Amts wegen aberkannt werden müssen.

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Seit langer Zeit bewährt haben sich ähnliche Einrichtungen in den USA. An vielen amerikanischen Universitäten gibt es Forschungsprofessuren, oft sogar in den Stufen Assistant Research Professor, Associate Research Professor und (Full) Research Professor. Genau genommen gibt es in den USA jedoch zwei verschiedene Arten von Forschungsprofessuren:

  1. spezielle Forschungspositionen im Professorenrang, die aus Forschungsmitteln (universitäre Mitteln oder Drittmitteln) finanziert werden, sogenannte research professor Stellen. Die Stellen werden oft ausgeschrieben und in regulären Berufungsverfahren besetzt.
  2. Positionen für Adjunktprofessoren (adjunct professors), die nicht im Stellenplan der Universität ausgewiesen sind. Adjunktprofessuren werden von den Fachbereichen ad personam beantragt. Die Inhaber dieser Positionen sind in der Regel Wissenschaftler an Forschungseinrichtungen an oder im regionalen Umfeld der Universität, die aufgrund ihrer Stellung in der beruflichen Laufbahn und ihrer wissenschaftlichen Leitungen Forschungsarbeit den Nachweis jederzeit auf Professuren an vergleichbaren Hochschulen berufbar wären.
Forschungsprofessoren haben keine oder nur eine sehr geringe Lehrverpflichtung. Sie werden daher auch nicht in der Ausbildungskapazität berücksichtigt. Ihre freiwillige Beteiligung an der Lehre bereichert das Lehrangebot um Veranstaltungen, die sonst nicht oder nur seltener angeboten werden würden. Die Forschungsprofessoren haben eine volle oder eingeschränkte Prüfungsbefugnis. Sie prüfen die Veranstaltungen, die sie lehren in allen Studienabschnitten. Sie betreuen und begutachten Magisterarbeiten und Dissertationen. An vielen Universitäten leisten Forschungsprofessoren einen erheblichen Beitrag zur Erreichung und Sicherung der Position des Fachbereichs (Departments) im wissenschaftlichen Wettbewerb zwischen den Hochschulen und Standorten. Die hier vorgeschlagene Stellung des Forschungsprofessors bzw. der Forschungsprofessorin entspricht somit in vielen Merkmalen den amerikanischen Adjunktprofessuren.