Computational Linguistics & Phonetics Computational Linguistics & Phonetics Fachrichtung 4.7 Universität des Saarlandes

Informationen für Dozenten

Die wichtigsten Informationsquellen über die Studiengänge

Die Studiengänge in Kürze

Der Bachelor-Studiengang Computerlinguistik ist ein Studiengang mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern (inklusive Abschlussmodul = Bachelorarbeit und Kolloquiumsvortrag über die Bachelor-Arbeit), mit einer Gesamtzahl von 180 Leistungspunkten (LP). Er ist vor allem bestimmt durch ein relativ umfassendes Pflichtprogramm. Wahlmöglichkeiten gibt es eigentlich nur bezüglich der Programmiersprache und der Pro-, Haupt- und Projektseminare und der Softwareprojekte.

Der Master-Studiengang Language Science and Technology ist ein internationaler Studiengang, der auf Englisch gelehrt wird und eine Regelstudienzeit von 4 Semestern hat (3 Semester Kursprogramm, 4. Semester Master's Thesis) mit einer Gesamtzahl von 120 LP (davon 30 LP für die Master's Thesis).

Beim Master-Studiengang gibt es neben dem generellen Programm ohne Spezialisierung (No Specialization) die Möglichkeit, eine von 4 Spezialisierungen zu wählen, die dann auch auf dem Zeugnis erwähnt wird:

  • Computational Linguistics
  • Language Technology
  • Computational Psycholinguistics
  • Phonetics and Speech Technology

Für jede der 5 Möglichkeiten müssen Stammvorlesungen (core courses) und Vertiefungsveranstaltungen (specialization courses) aus verschiedenen Bereichen (areas) gewählt werden. Die Bereiche sind:

  • Linguistics (L)
  • Compuational Linguistics (CL)
  • Language Technology (LT)
  • Computational Psycholinguistics (CP)
  • Speech Science and Speech Technology (SS&T)

Diese Bereiche müssen sowohl in den entsprechenden Kursbeschreibungen als auch auf den Scheinen angegeben werden. Weitere Informationen zu den Spezialisiereungen finden sich hier.

Prüfungsleistungen

Die Leistungskontrolle in den beiden Studiengängen erfolgt durch studienbegleitende Prüfungsleistungen und die Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Master-Arbeit), die alle benotet sein müssen und mit einer Leistungspunktezahl (credit points) versehen sind, die das Gewicht der Prüfungsleistung angibt.

Typische Prüfungsleistungen für die einzelnen Veranstaltungskategorien sind:

  1. bei Vorlesungen schriftliche Prüfungen (Klausuren),
  2. bei Seminaren Vortrag und/oder Hausarbeit und mündliche Prüfungen
  3. bei Projektseminaren ein kleines Programm mit Dokumentation;
  4. bei Softwareprojekten ein mittleres bis grüsseres Programm mit Dokumentation.

Prüfungsleistungen sind rechtzeitig anzukündigen (mind. 2 Wochen vorher).

4 Wochen nach Erbringung der Prüfungsleistung muss sie korrigiert sein.

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Eine nicht-bestandene Prüfungsleistung kann höchstens 2-mal wiederholt werden. Der Dozent der entsprechenden Veranstaltung legt den Modus der Wiederholungen fest. Eine Wiederholung kann z.B. als Nachklausur durchgeführt werden, z.B. in der anschliessenden vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn des folgenden Semesters. Sie kann aber auch erst bei erneutem Angebot der Veranstaltung angeboten werden. Der Wiederholungsmodus sollte den Studenten zu Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Ein Student kann an einer Prüfungsleistung höchstens 3-mal teilnehmen – also z.B. Klausur (1. Versuch), 1. Wiederholung (2. Versuch), 2. Wiederholung (3. Versuch) – danach verliert er den Prüfungsanspruch; bei einem Pflichtkurs kann das das Ende des Studiums bedeuten! Eine Prüfung, von deren Bestehen der Fortgang des Studiums abhängt (also der 3. Versuch in einer Pflichtveranstaltung), muss von zwei Prüfern durchgeführt werden.

Eine bestandene Prüfungsleistung kann 1-mal wiederholt werden, aber nur wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit für die betreffende Veranstaltung bestanden wurde. Die Regelstudienzeit ist der online-Kursbeschreibung oder der Modulbeschreibung im Modulhandbuch zu entnehmen. Es gilt dann das bessere Ergebnis.

Anmeldung zu Prüfungsleistungen – Allgemeines

Die Studierenden müssen sich zu jeder Prüfungsleistung anmelden, also auch gesondert zu deren Wiederholungen. Dies geschieht in der Regel elektronisch in einer Datenbank, in der die verschiedenen Veranstaltungen/Prüfungsleistungen eines Semesters eingetragen sind, mit der Information: Dozent/Prüfer, Anmeldefrist und evt. Prüfungsdatum. Als Anmeldefrist und ggf. Prüfungsdatum wird von Seiten des Prüfungssekretariats jeweils ein Default-Datum eingegeben, z.B. 14 Tage vor Semesterende bzw. das Semesterende. Falls der Prüfer ein anderes Datum wünscht, muss er dies dem Prüfungssekretariat mitteilen. Bei Seminaren kann als Anmeldefrist grundsätzlich das Semesterende angegeben werden. Die Anmeldefrist und das Datum der Prüfung sollte den Studierenden in den Veranstaltungen und auch in der Kursbeschreibung im online-KV rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Wer sich für eine Prüfungsleistung innerhalb der Anmeldefrist nicht angemeldet hat, darf an der Prüfungsleistung nicht teilnehmen. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass, wer angemeldet ist, auch an der Prüfungsleistung teilnehmen muss. Bei Nichterscheinen hat der Student die Prüfungsleistung eben nicht bestanden. Ich möchte alle Dozenten dringend bitten, sich – der Konsistenz wegen – an diese Regelungen zu halten.

Zugang zur Anmeldedatenbank (HISPOS)

Die Verwaltung des HISPOS-Systems ist fast ausschliesslich dem Prüfungssekretariat vorbehalten. Die einzelnen Dozenten/Prüfer können jedoch über das LSF-Portal ihre Prüfungen (Anmeldelisten, Notenverbuchung, etc.) einsehen. Hierzu müssen die Dozenten/Prüfer zunächst als LSF-Prüfer eingerichtet werden. Dazu brauchen wir – das Prüfungssekretariat – die Rechenzentrumskennung der Dozenten, die wir dann an das POS-Team weiterleiten, die die Einrichtung als LSF-Prüfer vornehmen. Die Prüfer bekommen nach erfolgreicher Einrichtung eine erste TAN-Nummer, mit der dann weitere TAN-Nummern generiert werden können.

Mündliche Prüfungen

Im Bachelor-Studiengang werden 3 mündliche Prüfungen verlangt, im Master-Studiengang 1 mündliche Prüfung. Die Dauer dieser mündlichen Prüfungen beträgt jeweils 15-30 Minuten und sie müssen von 2 Prüfern (oder 1 Prüfer und 1 Beisitzer) abgenommen werden, von denen einer ein Protokoll über den Verlauf der Prüfung anfertigt. Es bietet sich an, die mündlichen Prüfungen als Teile der Prüfungsleistungen für Seminare aufzufassen. So kann man z.B. auch grössere Themenbereiche des Seminars abprüfen.

Die Initiative für diese mündlichen Prüfungen soll von den Studierenden ausgehen, d.h. sie teilen dem Seminarleiter mit, wenn sie in dem betreffenden Seminar eine mündliche Prüfung zusätzlich zu den anderen Prüfungsleistungen (wie Seminarvortrag und/oder Hausarbeit) machen wollen. Für die mündlichen Prüfungen gibt es keine zusätzlichen Leistungspunkte; sie sollen jedoch 15-20 % der Gesamtnote ausmachen.

Seminare – Prüfungsleistungen und Leistungspunkte

Zunächst einmal:

  • beim B.Sc. gibt es Proseminare, Hauptseminare, Projektseminare, Praxisseminar
  • beim M.Sc. gibt es Seminare (seminars) und Projektseminare (project seminars)

Prüfungsleistungen für Seminare sind Seminarvorträge (V), Hausarbeiten (HA) und mündliche Prüfungen.

  • Im B.Sc. muss in Pro- und Hauptseminaren neben dem Seminarvortrag eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von etwa 10 (PS) bis 15 (HS) Seiten angefertigt werden; eine zusätzliche mündliche Prüfung ist der Regelfall. Proseminare haben 5 LP, Hauptseminare 7 LP.
  • Im M.Sc. kann neben dem Seminarvortrag eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von etwa 10 (PS) bis 15 (HS) Seiten angefertigt werden; eine zusätzliche mündliche Prüfung ist optional.

Bei Projektseminaren (5 LP) muss neben dem eigentlichen Projektergebnis eine kurze Dokumentation angefertigt werden und bei Softwareprojekten ein mittleres bis größeres Programm mit Dokumentation. Softwareprojekte haben im B.Sc. 12 LP und im M.Sc. 8&npsp;LP.

Leistungsnachweise (Scheine) und HISPOS

Bei Studierenden im B.Sc. und M.Sc. werden die Ergebnisse von Prüfungsleistungen in der HISPOS-Datenbank verbucht – das Studium verläuft also weitgehend scheinlos.

Daneben gibt es Studierende, die sich nicht per HISPOS/LFS anmelden können und deren Noten auch nicht in HISPOS verbucht werden können. Dies betrifft insbesondere Erasmuns-Austauschstudenten und Doktoranden. In diesen Fällen sollen sich die Studierenden per Email bei den Dozenten anmelden; das Ergebnis der Prüfungsleistung wird auf sogenannten Scheinen (Vorlage als PDF) dokumentiert. Die Scheine müssen mit Duplikat ausgestellt werden: ein Exemplar für den Studierenden, das andere für das Prüfungssekretariat.

Notenverbuchung

Bei HISPOS-Studierenden werden die Noten für Prüfungsleistungen von den Dozenten/Prüfern über das LSF-Portal eingegeben. Dazu müssen die Dozenten/Prüfer als LSF-Prüfer eingerichtet sein. Auch für die Notenverbuchung unter LSF ist die Präsentation hilfreich. Hier ist insbesondere zu beachten, dass z.B. die Note 2,3 (2-) in LSF als 230 eingegeben werden muss.

Bei Nicht-HISPOS-Studierenden geschieht die Notenverbuchung durch das Ausstellen von Scheinen an die Studierenden.

Kurz zu den Noten selbst: Als Noten für bestandene Prüfungsleistungen gelten – in absteigender Reihenfolge – 1, 2, 3 und 4 (mit Abstufungen ± 0,3 (aber nicht 0,7 und 4,3!). Für nicht bestandenen Prüfungsleistungen gibt es die Note 5. Auf den Scheinen soll man die ECTS-Note zusätzlich im vorgebenen Feld angeben. Die Umrechnungstabelle befindet sich auf der Scheinvorlage.

Umfang von Prüfungsleistungen und Fristen für deren Korrektur bzw. Begutachtung

Hier ist eine Tabelle, die die Bearbeitungszeiten von Prüfungsleistungen und die Fristen für deren Korrektur oder Begutachtung mit Notengebung angibt.

ArtBearbeitungszeitKorrektur/Begutachtung/Note
Schriftliche Prüfungen90–180 Minuten4 Wochen
Mündliche Prüfungen15–30 MinutenUnmittelbar danach, nach Beratung mit Beisitzer oder dem 2. Prüfer
Seminararbeiten12 Wochen4 Wochen
Bachelor-Arbeit3 Monate, mögliche Verlängerung um maximal 6 Wochen; Umfang etwa 20-30 Seiten6 Wochen
Master-Arbeit6 Monate, mögliche Verlängerung um maximal 3 Monate; Umfang etwa 60 Seiten2 Monate

Generell gilt, dass für eine Bachelor- oder Master-Arbeit 2 Gutachter die Arbeit begutachten müssen, einer muss der/diejenige sein, der/die das Thema vergeben hat, und ebenso muss einer der beiden Gutachter ein Professor der Fachrichtung 4.7 Allgemeine Linguistik sein. Die Details für die Notengebung sind in den Paragraphen 16 und 22 der Prüfungsordnung geregelt.

Kursbeschreibungen im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (online-KVV)

Dies ist für die Studierenden eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen bei der Auswahl ihrer Veranstaltungen. Die Dozenten sollten die Kursbeschreibung spätestens ca. 3 Wochen vor Semesterbeginn im online-KV eintragen; die Rahmendaten des Kurses – Dozent, Zeit, Ort, Leistungspunkte, Regelstudienzeit u.a. werden von uns vorgegeben.

Es geht hier um mindestens folgende Angaben, die von den Dozenten selbst eingetragen werden müssen:

  • eine prägnante und kurze Inhaltsangabe (für längere Inhaltsangaben sollte man von der Möglichkeit eines Links auf eine Kurs-Homepage Gebrauch machen),
  • verwendete Literatur,
  • Voraussetzungen,
  • Prüfungsleistungen und deren Modalitäten,
  • wichtige Fristen (Anmeldefristen etc.)
  • bei Kursen für den M.Sc. die Angabe des Bereichs: L , CL, LT, CP, oder SS&T; Mehrfachnennungen (z.B. CL/LT) sind möglich.

Zum Eintragen/Ergänzen/Ändern der Kursbeschreibungen geht man auf die folgende Seite:

wähltdas entsprechende Semester aus, sucht einen Kurs aus und klickt auf den (edit)-Knopf. Dann geht man in das entsprechende Feld (z.B. "Kurzbeschreibung"), macht die Einträge (mit html) und schliesst am Schluss die Veränderungen mit einem Passwort ab.

Passwort: beim Prüfungssekretariat zu erfragen