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Hier findet ihr Informationen für neue Studenten im Bachelor- und Masterprogramm der Computerlinguistik für das Wintersemester 11/12.
Neue Bachelor-Studenten
Vom 10. bis zum 13. Oktober wird die Fachschaft eine Orientierungseinheit für Studienanfänger veranstalten! Hier geht's zum vorläufigen Programm!
Noch unentschlossene Bachelor-Studenten
Falls ihr schon mal in eine typische CoLi-Vorlesung "hineinschnuppern" möchtet, empfehlen wir die "Einführung in die Computerlinguistik". Diese findet jedes Jahr im Wintersemester statt, üblicherweise am Dienstagvormittag. Weitere Details dazu findet ihr im Vorlesungsverzeichnis auf der offiziellen CoLi-Webseite.
Neue Master-Studenten
- Die Fachschaft wird euch zu Beginn des Brückenkurses in der letzten Septemberwoche kurz begrüßen. Außerdem seid ihr herzlich zu unserer Orientierungseinheit (11.-14. Oktober) eingeladen, die seit letztem Jahr gemeinsame Unternehmungen mit Bachelor- und Masterstudenten umfasst.
Wohnsitzanmeldung
- Laut Gesetz müsst ihr innerhalb einer Woche nach eurem Umzug euren neuen Wohnsitz im Bürgeramt anmelden. Wer den Weg in die Stadt scheut, kann dies nun auch an der Uni tun. Jeden Dienstag und Mittwoch könnt ihr von 13:30 bis 15:30 im Mensagebäude (D4.1) beim Studierendensekretariat euren Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden.
Anmerkung: Solltet ihr euch entscheiden, Saarbrücken lediglich als euren Zweitwohnsitz anzumelden, wird die Zweitwohnsitzsteuer fällig. Die Rechtslage für Saarbrücker Studenten ist hier ungeklärt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat zwar entschieden, dass Studenten, die in ihrer Heimat lediglich ein "Kinderzimmer" in ihrem Elternhaus haben, keine Steuer zu entrichten haben, jedoch ist das Saarland an dieses Urteil nicht gebunden. Da ein hiesiger Gerichtsbeschluss noch aussteht, kann man sich höchstens bis zu selbigem weigern, die Steuer zu zahlen. Dies sollte man aber auf alle Fälle schriftlich einreichen, denn einfach nicht zu zahlen oder sich gar nicht zu melden, kann auch bös ins Auge gehen. Will man all diesen bürokratischen Ärger vermeiden, bleibt einem nur, entweder doch seinen Erstwohnsitz in Saarbrücken anzumelden oder halt die Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen.

